unsere Betreuungskosten
Unsere Betreuungskosten beinhalten alle pädagogischen Angebote, Verpflegungskosten, Windeln, Hygieneartikel und selbstverständlich auch alle Spiel- und Bastelmaterialien sowie Kosten für Ausflüge
Betreuungskosten für Kinder ab 13 Monaten
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4 bis 5 Stunden 730 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 80 Euro
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5 bis 6 Stunden 900 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 100 Euro
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6 bis 7 Stunden 990 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 120 Euro
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7 bis 8 Stunden 1.060 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 120 Euro
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8 bis 9 Stunden 1.140 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 130 Euro
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mehr als 9 Stunden 1.250 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 170 Euro
Betreuungskosten für Kinder bis 12 Monaten
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4 bis 5 Stunden 800 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 100 Euro
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5 bis 6 Stunden 970 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 120 Euro
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6 bis 7 Stunden 1.060 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 140 Euro
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7 bis 8 Stunden 1.130 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 140 Euro
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8 bis 9 Stunden 1.210 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 150 Euro
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mehr als 9 Stunden 1.320 €
beinhaltet Kosten für Verpflegung, Hygieneartikel etc. in Höhe von 190 Euro
Hinweis: bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Stundenpakete nur nach Verfügbarkeit vergeben werden können!
Für Kinder ab 13 Monaten besteht ein Anspruch auf das Bayerische Krippengeld in Höhe von 100,00 € (einkommensabhängig). Das Krippengeld wird auf Antrag der Eltern https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php direkt an die Eltern ausbezahlt.
Weiterhin reduzieren sich die Betreuungskosten für alle Kinder ab September eines Jahres, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, um den Elternbeitragszuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 100,00 €. Dieser Zuschuss wird durch uns von den Betreuungskosten abgezogen und ist in den vorstehenden Betreuungskosten noch nicht berücksichtigt.
Allgemeine Bedingungen
- Wir berechnen Ihnen eine einmalige Verwaltungsgebühr von 450,00 € bei Vertragsabschluss
- Der Betreuungsvertrag kann ohne Begründung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden
- Für gleichzeitig betreute Geschwisterkinder gewähren wir einen Nachlass von 10% auf die Betreuungsgebühren
- Kinder können jederzeit länger als vertraglich vereinbart in unserer Obhut bleiben, wir berechnen Ihnen dafür 10,00€ je angefangene Stunde
- Bei verspäteter Abholung Ihres Kindes nach 18:00 Uhr berechnen wir Ihnen 20,00 € je angefangene Stunde
- Wir stellen Ihnen die Betreuungskosten jeweils zum 1. eines Monats per Bankeinzug in Rechnung
- Die Betreungskosten sind während der gesamten Vetragslaufzeit für jeden Monat fällig, auch bei Urlaub oder Erkrankung des Kindes sowie auch während unserer Schließzeit im Dezember / Januar.
- Wir bieten ausschließlich eine Betreuung an fünf Tage Woche
- Wir behalten uns eine Anpassung der Betreuungsgebühren mit einer Frist von vier Monaten vor
- Sie erhalten automatisch jährlich eine Rechnung für Ihre Steuererklärung. Betreuungskosten können bis zu 4.000 € / Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung von einkommensabhängigen Zuschüssen durch die Sozialbürgerhäuser der Landeshauptstadt München.
Die Landeshauptstadt München stellt einen Rechner für eine erste Orientierung zum Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe unter folgender Adresse bereit: https://kita-orientierungsrechner-wjh.muenchen.de/